Sterbehilfe muss in allen Alters- und Pflegeheimen zugänglich sein

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit will Alters- und Pflegeeinrichtungen weiter erlauben, ihren Bewohner:innen Sterbehilfe vor Ort zu verweigern. Nun ist es am Kantonsrat, das Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende zu gewährleisten.

Noch im September 2020 wurde die parlamentarische Initiative «Selbstbestimmung am Lebensende auch in Alters- und Pflegeheimen» von SP, GLP und Grünen mit 111 Stimmen vorläufig unterstützt. Nach starkem Lobbying stellt sich die zuständige Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit nun gegen den Zugang zu Sterbehilfe vor Ort in allen Alters- und Pflegeheimen.

 

Dass die Kommission das Selbstbestimmungsrecht der Bewohner:innen von Alters- und Pflegeeinrichtungen dem Selbstbestimmungsrecht der Institutionen hintenanstellt, ist enttäuschend. Das Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende ist ein Grund- und Menschenrecht, das es zu achten gilt. Es muss Vorrang haben.

 

Freier Zugang ist entscheidend für Wahlfreiheit

Der freie Zugang zu Sterbehilfe ist entscheidend, um die Wahlfreiheit älterer Menschen beim Eintritt in eine Alterseinrichtung zu gewährleisten. Die meisten Menschen entscheiden sich für ein Heim, in dem sie bereits andere Bewohner:innen kennen oder das in der Nähe des bisherigen Wohnorts liegt.

 

«Sterbehilfe ist zum Zeitpunkt der Auswahl einer Alterseinrichtung für viele ältere Menschen noch kein Thema – und soll das auch nicht sein müssen», so SP-Kantonsrat Hanspeter Göldi. «Gerade deshalb ist es wichtig, dass Sterbehilfe in allen Pflegezentren zugänglich ist. Echte Wahlfreiheit ist nur dann gegeben, wenn sie auch dann besteht, wenn sich diese schwierige Frage zu stellen beginnt.»

 

SP setzt sich weiter für Selbstbestimmung ein

Die SP wird sich auch weiter für die Selbstbestimmung in jedem Alter einsetzen. Jeder Mensch soll die Pflege erhalten, die seinen Bedürfnissen entspricht: Dazu gehören insbesondere Palliative Care, Linderung, Unterstützung und Trost am Lebensende.

 

Die SP unterstützt die parlamentarische Initiative auch weiterhin, weil nur so ein entwürdigender Transport in ein Hotel oder eine Privatwohnung für alle vermieden werden kann, die mit Sterbehilfe aus dem Leben scheiden wollen.

 

Nun ist es am Kantonsrat, die Haltung seiner Kommission doch noch zu Gunsten der Selbstbestimmung der Menschen zu korrigieren.

 

Auskünfte

  • Hanspeter Göldi, Kantonsrat SP und Erstunterzeichner der parlamentarischen Initiative, 079 287 29 74